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BGH, 29.01.2019 - 2 StR 274/18 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46b Abs. 1 Satz 4 StGB; § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB i.V.m. § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. j StPO
Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten (Strafrahmenverschiebung bei Aufklärungshilfe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 357 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 46b StGB, § 46b Abs. 1 Satz 4 StGB, § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. j StPO, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Aufklärungshilfe als allgemeiner Strafzumessungsumstand i.R.d. Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 46b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 4
Berücksichtigung der Aufklärungshilfe als allgemeiner Strafzumessungsumstand i.R.d. Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.02.2021 - 1 StR 497/20
Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum Hilfeleisten)
Die rechtsfehlerhaft unterbliebene Auseinandersetzung mit der Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung nach § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 49 StGB betrifft in gleicher Weise die nicht revidierenden Mitangeklagten Br. und I., weil auch diese bereits im Ermittlungsverfahren ein umfassendes, weiterführendes Geständnis abgelegt haben, ohne dass die Strafkammer den vertypten Strafmilderungsgrund des § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB in den Blick genommen hätte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2019 - 2 StR 274/18 Rn. 8 ff. …und vom 11. März 2014 - 5 StR 29/14 Rn. 8 f.).